Wohnungskündigung

Leitfaden zur Wohnungskündigung

Wie kündige ich die Wohnung
und wie geht es dann weiter?

Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir folgende Punkte zu beachten:
  • Kündigung Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen im Mietvertrag genannten Mietparteien unterschrieben werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und die Kündigung muss jeweils bis zum 3. Werktag des Monats eingereicht sein.
  • Früherer Auszug möglich? Es gilt in jedem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
  • Kündigungsgrund Bitte teilen Sie uns einen Kündigungsgrund mit (z.B. Wohnung zu klein etc.).
  • Wirksame Kündigung Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie von allen Mietparteien, die im Mietvertrag genannt sind, unterschrieben ist.
  • Vor-/Endabnahme Sie erhalten von uns ein gesondertes Kündigungsbestätigungsschreiben in dem der Kündigungstermin bestätigt wird. Unser Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Vorabnahmetermin vereinbaren. Bei diesem Termin wird geklärt, was an der Wohnung gemacht werden muss. Dies ist ein Service unserer Firma – für eine reibungslose Endabnahme. Endabnahmetermin: Begehung der Wohnung, Rückgabe aller Schlüssel, Ablesung Stromzähler (evtl. auch Gaszähler). Die Um- und Abmeldung der Zähler erfolgt durch die Firma Scherer Immobilien Augsburg
  • Die Heizungsablesung Die Heizung wird von uns zusammen mit dem Mieter bei der Endabnahme abgelesen. Sie erhalten eine Kopie des Protokolls. Die Zählerstände werden durch uns an die jeweilige Ablesefirma weitergeleitet.
  • Wohnungsbesichtigung durch Interessenten Wir möchten unsere Wohnung ohne Leerstand weitervermieten. Bitte teilen Sie uns bei der Kündigung schriftlich eine Telefonnummer mit, die wir an Mietinteressenten weitergeben können, oder teilen Sie uns mögliche Besichtigungstermine mit.
  • Einbehalt Im Kündigungsbestätigungsschreiben teilen wir Ihnen die Höhe des Einbehalts (aus der Kaution) mit – siehe auch vertragliche Regelung im Mietvertrag. Dieser Einbehalt wird errechnet aus den Vorjahreswerten der Abrechnung und wird dann mit der noch anfallenden Nebenkostenabrechnung verrechnet. Guthaben werden nach den erfolgten Abrechnungen Ihrer Wohnperiode an Sie zurückerstattet. Sollten Sie uns keine Kontonummer mitgeteilt haben, so bitten wir Sie, uns diese schriftlich nachzureichen.
  • Kaution Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weiteres siehe oben „Einbehalt“.
  • Nachmieter für Ihre Wohnung Die Entscheidung für einen Bewerber obliegt der Geschäftsleitung.
  • Ablöse von Möbeln Sollte Ihr Nachmieter etwaiges Inventar ablösen, so bitten wir, dies schriftlich mit diesem zu vereinbaren und uns eine Kopie zur Verfügung zu stellen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass von unserer Seite kein Inventar abgelöst wird (auch keine Einbauküchen, Einbauschränke).
  • Sie wechseln innerhalb der Wohnanlage die Wohnung Grundsätzlich haben Sie auch hier die 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten. Das Vorgehen ist in o.g. Punkten dargelegt.
  • Ab- und Ummelden Denken Sie auch daran, uns sowie den folgenden Institutionen Ihre neue Adresse mitzuteilen:
  • Behörden
    • Versorgungsbetriebe (Stadtwerke/Lechwerke/etc.)
    • Versicherungen / Vereine / Mitgliedschaften / Abonnements
    • Banken und Sparkassen
    • Post mit Nachsendeauftrag