Leitfaden zur Wohnungskündigung

Wie kündige ich die Wohnung und wie geht es dann weiter?

Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir folgende Punkte zu beachten:

Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen im Mietvertrag genannten Mietparteien unterschrieben werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und die Kündigung muss jeweils bis zum 3. Werktag des Monats eingereicht sein.
Früherer Auszug möglich?
Es gilt in jedem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Kündigungsgrund
Bitte teilen Sie uns einen Kündigungsgrund mit (z.B. Wohnung zu klein etc.).
Wirksame Kündigung
Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie von allen Mietparteien, die im Mietvertrag genannt sind, unterschrieben ist.
Vor-/Endabnahme
Sie erhalten von uns ein gesondertes Kündigungsbestätigungsschreiben in dem der Kündigungstermin bestätigt wird. Unser Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Vorabnahmetermin vereinbaren. Bei diesem Termin wird geklärt, was an der Wohnung gemacht werden muss. Dies ist ein Service unserer Firma – für eine reibungslose Endabnahme. Endabnahmetermin: Begehung der Wohnung, Rückgabe aller Schlüssel. Der Stromzählerstand ist vom Mieter bei den Stadtwerken zu melden.
Die Heizungsablesung
Die Ablesung der Heizkostenverteiler sowie die Wasseruhren erfolgt mittels Funk an die Firma Brunata und muss nicht mehr bei der Übergabe abgelesen werden.
Wohnungsbesichtigung durch Interessenten
Wir möchten unsere Wohnung ohne Leerstand weitervermieten. Bitte teilen Sie uns bei der Kündigung schriftlich eine Telefonnummer mit, die wir an Mietinteressenten weitergeben können, oder teilen Sie uns mögliche Besichtigungstermine mit.
Kaution
Im Rahmen der Kautionsabrechnung erfolgt ein Einbehalt. Dieser Einbehalt wird errechnet aus den Vorjahreswerten der Abrechnung. Dieser wird bei der Nebenkostenabrechnung im darauffolgendem Jahr berücksichtigt. Guthaben werden auf das bekannte Mieterkonto ausgezahlt bzw. eingezogen. Kontoänderungen sind uns bitte umgehend zu melden.
Nachmieter für Ihre Wohnung
Die Entscheidung für einen Bewerber obliegt der Geschäftsleitung.
Ablöse von Möbeln
Sollte Ihr Nachmieter etwaiges Inventar ablösen, so bitten wir, dies schriftlich mit diesem zu vereinbaren und uns eine Kopie zur Verfügung zu stellen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass von unserer Seite kein Inventar abgelöst wird (auch keine Einbauküchen, Einbauschränke).
Sie wechseln innerhalb der Wohnanlage die Wohnung
Grundsätzlich haben Sie auch hier die 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten. Das Vorgehen ist in o.g. Punkten dargelegt.
Ab- und Ummelden
Denken Sie auch daran, uns sowie den folgenden Institutionen Ihre neue Adresse mitzuteilen:
Behörden
Versorgungsbetriebe (Stadtwerke/Lechwerke/etc.) Versicherungen / Vereine / Mitgliedschaften / Abonnements Banken und Sparkassen Post mit Nachsendeauftrag